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Brandschutz – Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind in DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Die Einsatzleitung kann mit ihrer Hilfe schon auf dem Weg zum Einsatzort wichtige Informationen gewinnen, um sich vor Ort schnell orientieren zu können. Dies kann dazu beitragen, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Die Einsatzleitung kann u.a. Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte mit Hilfe der Feuerwehrpläne erkennen.

Feuerwehrpläne können von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Das Erfordernis richtet sich nach Lage, Art und Nutzung des Objektes. Sie sind dann durch den Bauherrn oder Eigentümer der baulichen Anlage bereitzustellen. Die Erstellung der Pläne DIN 14095 soll ausschließlich von Personen erfolgen, die über eine entsprechende fachliche Ausbildung verfügen. Sie müssen mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Die Feuerwehrpläne werden mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.

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