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Brandschutz – Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne dienen den Nutzern von Gebäude zur Orientierung im Notfall. Das Erfordernis von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich u.a. aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie sind demnach erforderlich, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“. Dies trifft u.a. zu,

  • wenn sich in einem Gebäude viele ortsunkundigen Personen aufhalten, wie Besucher, Kunden, Publikum usw.,
  • wenn die Fluchtwegführung unübersichtlich ist,
  • wenn eine erhöhte Gefährdung besteht (z.B. Explosionsgefahr, Freisetzung gefährlicher Stoffe im Brandfall, ...).

Die Darstellungsweise der Flucht- und Rettungspläne ist in DIN ISO 23601 geregelt. Die Darstellung erfolgt üblicherweise in Form eines Geschossgrundrisses. Darin sind u.a. der genaue Standort des Betrachters, Lage und Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Standorte der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und zur Alarmierung und die Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen einzutragen.

Projekte Flucht- und Rettungspläne