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Brandschutz – Brandschutzbeauftragter

Für verschiedene Firmen, die keinen Brandschutzbeauftragten aus den Reihen Ihrer Angestellten benennen können oder wollen, stellen wir den erforderlichen Brandschutzbeauftragten. Der Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Person, die sich um die Belange des betrieblichen Brandschutzes im Unternehmen kümmert. Zu seinen Aufgaben gehört u.a.:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C),
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen,
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen,
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel,
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes,
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne aktuell sind,
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen, ...

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte einfach an.

Projekte Brandschutzbeauftragter