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Brandschutz – Erstellung Mängelliste

Bei Bestandsgebäuden steht am Anfang von Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Beurteilung des Istzustandes. Neben der Bestandsaufnahme, die Objektplaner oder andere Fachplaner aus ihrer jeweiligen Sicht erstellen, wird aus Sicht des Brandschutzes oft eine sogenannte Mängelliste erstellt. Grundlage hierfür sind die vorliegenden Baugenehmigungen und/oder ein Brandschutzkonzept. In der Mängelliste werden tabellarisch für die verschiedenen Gewerke (z.B. Hochbau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, ...) die brandschutztechnischen Mängel zusammengestellt, deren Häufigkeit aufgeführt und die durchzuführenden Ertüchtigungsmaßnahmen kurz genannt. Die Mängelliste dient dann den Objektplanern und Fachplanern als Grundlage für Ihre Kostenberechnung.

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